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Landesregierung muss Tempo auf Datenautobahnen machen

Der Kreis Kleve braucht deutlich mehr Datenautobahnen. Das geht aus der im Auftrag der NRW.Bank erstellten Studie der MICUS Strategie-beratung hervor, die nun in Düsseldorf vorgestellt wurde und zur Beratung im Landtag ansteht. Um den Kreis flächendeckend mit Hausanschlüssen aus Glasfaser auf FTTB-Basis anzubinden, wären demnach 226 Millionen Euro zu investieren. Aber auch wenn örtliche Randlagen nicht mit Glasfaser angebunden würden und man nur auf bestehende Datenautobahnen zurückgriffe, blieben hohe Kosten. Selbst bei dieser Variante, die eine deutlich reduzierte Neubauquote vorsieht, wären laut Studie noch 120 Millionen Euro allein für den Kreis Kleve aufzuwenden. Das liegt daran, dass der Kreis viele ländliche Gebiete hat und bislang über weniger verlegte Glasfaserkabel als im Landesdurchschnitt verfüge. Aus diesem Grund müssten für 67 Prozent der knapp 143.000 Haushalte im Kreis neue Anschlüsse gelegt werden.

Die beiden Kreis Klever CDU-Landtagsabgeordneten Margret Voßeler und Dr. Günther Bergmann fordern vor dem Hintergrund der Studienergebnisse die rot-grüne Landesregierung auf, endlich zu handeln. „Es wird deutlich, dass wir mehr Fördergelder brauchen, um die weißen Flecken beim schnellen Internet im Kreis Kleve zu beseitigen“, so Margret Voßeler.

Bergmann verweist auf die in der Studie deutlich herausgearbeitete Unterversorgung der Gewerbegebiete in Nordrhein-Westfalen. Leidtragende seien wieder einmal die vielen mittelständischen Unternehmen auch im Kreis Kleve. „Mit einer Infrastruktur von gestern wird es für die Wirtschaft unserer Region immer schwerer, innovative Produkte von morgen anzubieten“, so die Befürchtung des CDU-Abgeordneten.

Käme es nicht zu einer raschen Intensivierung des Ausbaus würde das Arbeitsplätze in der Region kosten, sind sich beide Landtagsabgeordneten sicher.

Link zur Studie:

http://www.nrwbank.de/export/sites/nrwbank/de/corporate/downloads/presse/publikationen/sonstige-downloads/Nachhaltiger-NGA-Netzausbau-als-Chance-fuer-Nordrhein-Westfalen.pdf


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